Winterreifen-Vorschriften im Ausland – besser mal aufs Profil schauen

Winterreifen-Vorschriften im Ausland – besser mal aufs Profil schauen

Winterreifen-Vorschriften im Ausland – besser mal aufs Profil schauen

 

Wer im Winter mit dem Auto ins Ausland fährt, sollte die Winterreifen-Vorschriften im Zielland kennen. Sonst kann’s teuer werden.

Bei uns in der 🇨🇭 gibt es ja keine generelle Pflicht für Winterreifen. Allerdings schreibt das Gesetz vor, dass ein Autofahrer sein Fahrzeug jederzeit beherrschen und er seinen „Vorsichtspflichten“ nachkommen muss. Damit ist unter anderem gemeint, dass er (und sie) das Fahrzeug entsprechend der Wetterbedingungen auszurüsten hat. Autofahrern drohen daher Bussen, wenn sie auf verschneiten Strassen mit ungeeigneter Bereifung den Verkehr behindern oder in einen Unfall verwickelt werden. Wer die Mindestanforderung an die Profiltiefe von 1,6 Millimetern nicht erfüllt, zahlt 100 Franken Busse.

Winterreifen-Vorschriften

Die Winterreifen-Vorschriften im europäischen Ausland

Im Ausland werden zum Teil deutlich höhere Anforderungen – Stichwort Profiltiefe – an Winterreifen gestellt als in Deutschland. Es gibt zudem Länder mit einer situativen Winterreifenpflicht, in anderen gilt eine generelle wie hier zu Lande. Um es noch unübersichtlicher zu machen, kommen auch lokale Vorschriften hinzu. Die Automobilclubs empfehlen daher, sich vor einer Reise genau zu informieren, welche Vorgaben gemacht werden. Denn bei Ignoranz kann es teuer werden..

Winterreifen-Vorschriften im Ausland

Winterreifen-Vorschriften in Deutschland 🇩🇪

In Deutschland schreibt der Gesetzgeber in der Strassenverkehrsordnung (Paragraf 2, Absatz 3a) vor, dass Autofahrer bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur dann fahren dürfen, „wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Strassenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen.“ Es besteht also eine situative Winterreifenpflicht. Wer mit Sommerreifen auf winterlichen Strassen unterwegs ist, riskiert ein Bussgeld von mindestens 60 Euro. Wer also auf sein Auto angewiesen ist, muss rechtzeitig auf Winterreifen umrüsten. Diese genügen den deutschen gesetzlichen Vorgaben, wenn sie mindestens über eine Profiltiefe von 1,6 Millimetern und über das Schneeflockensymbol auf der Reifenflanke verfügen.

Winterreifen-Vorschriften im Ausland

Die Winterreifen-Vorschriften in Österreich 🇦🇹

In der Alpenrepublik müssen Autofahrer im Zeitraum zwischen dem 1. November und dem 15. April bei winterlichen Strassenverhältnissen mit Winter- oder Ganzjahresreifen unterwegs sein. Die Pneus müssen eine Mindestrestprofiltiefe von 4 Millimetern aufweisen. Sind Ganzjahresreifen aufgezogen, gelten sie nur als Winterreifen, wenn sie die „M und S“ Kennung auf der Flanke haben. Wer bei entsprechenden winterlichen Strassenverhältnissen mit Sommerreifen erwischt wird, muss mit Geldstrafen rechnen. Im Normalfall sind es 35 Euro, bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer können bis zu 5’000 Euro fällig werden, warnt der ADAC.

Winterreifen-Vorschriften im Ausland

Die Winterreifen-Vorschriften in Italien 🇮🇹

Wer die Grenze zu Italien überquert, sollte auf die Strassenschilder achten. Da es keine landesweite verbindliche Regelung zu einer Winterreifenpflicht gibt, entscheiden die Provinzen selbst, welche Vorschriften gelten. Die geeignete Bereifung wird mittels Verkehrsschildern kommuniziert. Dazu kommen aber noch feste Regeln. Im Südtirol sind Winterreifen bei winterlichen Bedingungen vorgeschrieben. Auf der Brennerautobahn A22 sind vom 15. November bis 15. April grundsätzliche Winterpneus Pflicht. Wer ins Aosta-Tal fahren will, muss ab dem 15. Oktober und ebenfalls bis zum 15. April Winterreifen aufgezogen haben. Die Bussen, die bei Missachtung der Vorschriften fällig werden, können happig ausfallen und laut ADAC bis zu 345 Euro betragen.

Winterreifen-Vorschriften im Ausland

Die Winterreifen-Vorschriften in Frankreich 🇫🇷

Auch die Franzosen setzen auf eine flexible Umsetzung einer situationsbedingten Winterreifenpflicht und zeigen die Notwendigkeit der Kältespezialisten durch Schilder an. Die Pneus müssen eine Mindestprofiltiefe von 3,6 Millimetern haben. Wer gegen die Vorschriften verstösst, muss mit Geldbussen von bis zu 135 Euro rechnen. Die Behörden können zudem die Weiterfahrt untersagen.

Schneeketten – ja oder nein?

Besser ja: Wer in die oben erwähnten Länder fährt, sollte auch Schneeketten an Bord haben. Die Behörden können örtlich ihre Verwendung anordnen. Bis Tempo 50 darf man mit den angelegten Ketten unterwegs sein. In Österreich muss man darauf achten, dass die Ketten die Norm V5117 bzw. V5119 erfüllen.

Winterreifen-Vorschriften im Ausland

Also was tun?

Auf der sicheren Seite sind ins Ausland fahrende Autofahrer, wenn sie auf Winterreifen mit mindestens 4 Millimeter Profiltiefe setzen – ein Wert, der übrigens auch für Deutschland empfohlen wird. Wer für alle Fälle noch Schneeketten im Kofferraum hat und vorher noch geübt hat, sie aufzuziehen, ist für alle Anforderungen gewappnet.

 

Weiter hilfreiche Tipps und Informationen zum Thema “Auto im Winter” gibt es auch im “Wintermagazin” bei

 

TCS Winterreifentest 2017: Fast alle Reifen überzeugen

TCS Winterreifentest 2017: Fast alle Reifen überzeugen

TCS Winterreifentest 2017: Fast alle Reifen überzeugen

 

Im Rahmen des TCS Winterreifentests 2017 wurden insgesamt 32 Reifen in den Dimensionen 195/65 R15 91T und 215/65 R16 98/102H getestet. Aufgrund von 18 praxisnahen Testkriterien wurden die Stärken und Schwächen der verschiedenen Testprodukte ermittelt und 30 Reifenmodelle mit der Note „empfehlenswert“ oder besser bewertet.

In Fahrversuchen auf verschiedenen Testgeländen auf trockenem, nassem, schneebedecktem und vereistem Strassenbelag wurde das reifenspezifische Fahrverhalten ermittelt. Die Reifen mussten sich weiter bezüglich Geräuschentwicklung, Treibstoffverbrauch und Verschleiss bewähren. In diesem umfangreichen wie anspruchsvollen Testverfahren wurden von den insgesamt 32 geprüften Reifentypen 30 mit der Note „empfehlenswert“ oder besser bewertet.

Gewichtet werden die einzelnen Testdisziplinen nach dem Grundsatz «Sicherheit vor Ökonomie vor Ökologie». Die Testresultate können in der Regel auf benachbarte Dimensionen derselben Serie übertragen werden. Da Beurteilungsmassstäbe und Anforderungsprofile laufend angepasst werden, können die Reifenbewertungen von den Vorjahresergebnissen abweichen.

Winterreifentest in der Dimension 195/65 R15 91T testete der TCS 16 Reifen.

Drei Produkte haben überzeugt und wurden mit „sehr empfehlenswert“ bewertet. Zwölf als „empfehlenswert“ bewertete Reifen zeigten nur leichte oder punktuelle Schwächen. Ein Produkt wurde aufgrund der wenig überzeugenden Leistungen auf trockener Fahrbahn und bei den Verschleissmessungen als „bedingt empfehlenswert“ eingestuft.

Auch in der Dimension 215/65 R16 98/102H wurden 16 Reifen getestet.

Ein Produkt wurde als „sehr empfehlenswert“ bewertet, weitere 14 Reifenmodelle als „empfehlenswert“. Der übrige Testreifen wurde aufgrund der schlechten Leistungen auf nasser Fahrbahn und auf Schnee als „nicht empfehlenswert“ eingestuft.

TCS-Winterreifenratgeber

Die Resultate im Detail und ausführlichere Bewertungen sämtlicher getesteten Reifenmodelle finden Sie hier oder unter www.reifen.tcs.ch. Die aktuellen Produktetests und interessante Hintergrundinformationen werden auch im neuen Ratgeber „Winterreifen 2017“ veröffentlicht.

Bis zu 5’000 Euro Bussgeld: Winterreifenpflicht im Ausland

Bis zu 5’000 Euro Bussgeld: Winterreifenpflicht im Ausland

Bis zu 5’000 Euro Bussgeld: Winterreifenpflicht im Ausland

 

Vor dem Start in den Skiurlaub bitte noch einmal überprüfen: Sind die Winterreifen auf dem Auto? Sonst könnte es eine teure Reise werden.

Wussten Sie, dass es in der Schweiz keine generelle Winterreifen-Pflicht gibt, den Autofahrern aber trotzdem Bussgelder drohen, wenn sie auf verschneiten Strassen mit ungeeigneter Bereifung den Verkehr behindern?

Bei winterlichen Strassenverhältnissen sind in Deutschland entsprechende Reifen Pflicht. Ist man trotzdem mit Sommerreifen unterwegs riskiert man ein Bussgeld in Höhe von bis zu 80 Euro und einen Punkt in der Verkehrssünderdatenbank Flensburg. Damit kommen Winterreifenmuffel noch günstig weg: In anderen europäischen Ländern sind die Strafen höher, warnt der ADAC.

So drohen teils drastische Bussgelder: In Tschechien werden bis zu 92 Euro, in Frankreich 135 Euro und in Italien bis zu 338 Euro fällig. In Österreich kann das Bussgeld in Einzelfällen bis zu 5’000 Euro betragen.

Die Vorschriften dazu sind von Land zu Land leicht unterschiedlich: In Österreich müssen Autofahrer bei winterlichen Strassenverhältnissen mit Winter- oder Ganzjahresreifen unterwegs sein. In Tschechien gilt bis 31. März eine allgemeine Winterreifenpflicht.

In Frankreich werden Winterreifen situationsbedingt durch Schilder vorgeschrieben. Auch in Italien gibt es keine einheitliche Regelung: Hier entscheiden die lokalen Behörden, häufig situativ. Eine Ausnahme ist Südtirol: Hier besteht bis 15. April eine generelle Winterreifenpflicht auf der Brennerautobahn (A22) und im Stadtgebiet Bozen. Bei winterlicher Witterung sind in ganz Südtirol Winterpneus vorgeschrieben.

In Frankreich, Italien, Österreich und der Schweiz können die Behörden örtlich auch die Verwendung von Schneeketten anordnen. Die Ketten müssen in der Regel mindestens an den Antriebsrädern montiert werden. Zudem schreiben Österreich und Tschechien eine Profiltiefe von mindestens 4 Millimetern vor.