Winterreifen-Vorschriften im Ausland – besser mal aufs Profil schauen
Winterreifen Vorschriften

 

Wer im Winter mit dem Auto ins Ausland fährt, sollte die Winterreifen-Vorschriften im Zielland kennen. Sonst kann’s teuer werden.

Bei uns in der 🇨🇭 gibt es ja keine generelle Pflicht für Winterreifen. Allerdings schreibt das Gesetz vor, dass ein Autofahrer sein Fahrzeug jederzeit beherrschen und er seinen „Vorsichtspflichten“ nachkommen muss. Damit ist unter anderem gemeint, dass er (und sie) das Fahrzeug entsprechend der Wetterbedingungen auszurüsten hat. Autofahrern drohen daher Bussen, wenn sie auf verschneiten Strassen mit ungeeigneter Bereifung den Verkehr behindern oder in einen Unfall verwickelt werden. Wer die Mindestanforderung an die Profiltiefe von 1,6 Millimetern nicht erfüllt, zahlt 100 Franken Busse.

Winterreifen-Vorschriften

Die Winterreifen-Vorschriften im europäischen Ausland

Im Ausland werden zum Teil deutlich höhere Anforderungen – Stichwort Profiltiefe – an Winterreifen gestellt als in Deutschland. Es gibt zudem Länder mit einer situativen Winterreifenpflicht, in anderen gilt eine generelle wie hier zu Lande. Um es noch unübersichtlicher zu machen, kommen auch lokale Vorschriften hinzu. Die Automobilclubs empfehlen daher, sich vor einer Reise genau zu informieren, welche Vorgaben gemacht werden. Denn bei Ignoranz kann es teuer werden..

Winterreifen-Vorschriften im Ausland

Winterreifen-Vorschriften in Deutschland 🇩🇪

In Deutschland schreibt der Gesetzgeber in der Strassenverkehrsordnung (Paragraf 2, Absatz 3a) vor, dass Autofahrer bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur dann fahren dürfen, „wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Strassenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen.“ Es besteht also eine situative Winterreifenpflicht. Wer mit Sommerreifen auf winterlichen Strassen unterwegs ist, riskiert ein Bussgeld von mindestens 60 Euro. Wer also auf sein Auto angewiesen ist, muss rechtzeitig auf Winterreifen umrüsten. Diese genügen den deutschen gesetzlichen Vorgaben, wenn sie mindestens über eine Profiltiefe von 1,6 Millimetern und über das Schneeflockensymbol auf der Reifenflanke verfügen.

Winterreifen-Vorschriften im Ausland

Die Winterreifen-Vorschriften in Österreich 🇦🇹

In der Alpenrepublik müssen Autofahrer im Zeitraum zwischen dem 1. November und dem 15. April bei winterlichen Strassenverhältnissen mit Winter- oder Ganzjahresreifen unterwegs sein. Die Pneus müssen eine Mindestrestprofiltiefe von 4 Millimetern aufweisen. Sind Ganzjahresreifen aufgezogen, gelten sie nur als Winterreifen, wenn sie die „M und S“ Kennung auf der Flanke haben. Wer bei entsprechenden winterlichen Strassenverhältnissen mit Sommerreifen erwischt wird, muss mit Geldstrafen rechnen. Im Normalfall sind es 35 Euro, bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer können bis zu 5’000 Euro fällig werden, warnt der ADAC.

Winterreifen-Vorschriften im Ausland

Die Winterreifen-Vorschriften in Italien 🇮🇹

Wer die Grenze zu Italien überquert, sollte auf die Strassenschilder achten. Da es keine landesweite verbindliche Regelung zu einer Winterreifenpflicht gibt, entscheiden die Provinzen selbst, welche Vorschriften gelten. Die geeignete Bereifung wird mittels Verkehrsschildern kommuniziert. Dazu kommen aber noch feste Regeln. Im Südtirol sind Winterreifen bei winterlichen Bedingungen vorgeschrieben. Auf der Brennerautobahn A22 sind vom 15. November bis 15. April grundsätzliche Winterpneus Pflicht. Wer ins Aosta-Tal fahren will, muss ab dem 15. Oktober und ebenfalls bis zum 15. April Winterreifen aufgezogen haben. Die Bussen, die bei Missachtung der Vorschriften fällig werden, können happig ausfallen und laut ADAC bis zu 345 Euro betragen.

Winterreifen-Vorschriften im Ausland

Die Winterreifen-Vorschriften in Frankreich 🇫🇷

Auch die Franzosen setzen auf eine flexible Umsetzung einer situationsbedingten Winterreifenpflicht und zeigen die Notwendigkeit der Kältespezialisten durch Schilder an. Die Pneus müssen eine Mindestprofiltiefe von 3,6 Millimetern haben. Wer gegen die Vorschriften verstösst, muss mit Geldbussen von bis zu 135 Euro rechnen. Die Behörden können zudem die Weiterfahrt untersagen.

Schneeketten – ja oder nein?

Besser ja: Wer in die oben erwähnten Länder fährt, sollte auch Schneeketten an Bord haben. Die Behörden können örtlich ihre Verwendung anordnen. Bis Tempo 50 darf man mit den angelegten Ketten unterwegs sein. In Österreich muss man darauf achten, dass die Ketten die Norm V5117 bzw. V5119 erfüllen.

Winterreifen-Vorschriften im Ausland

Also was tun?

Auf der sicheren Seite sind ins Ausland fahrende Autofahrer, wenn sie auf Winterreifen mit mindestens 4 Millimeter Profiltiefe setzen – ein Wert, der übrigens auch für Deutschland empfohlen wird. Wer für alle Fälle noch Schneeketten im Kofferraum hat und vorher noch geübt hat, sie aufzuziehen, ist für alle Anforderungen gewappnet.

 

Weiter hilfreiche Tipps und Informationen zum Thema “Auto im Winter” gibt es auch im “Wintermagazin” bei