Ich CH-läb Dir einen! Ist der CH-Kleber im Ausland ein Muss?
CH-Kleber, Landeskennung

 

Haben Sie sich auch schon gewundert, dass manche das eigentlich schöne Heck ihres Wagens mit einem doch sehr grossen CH-Kleber “verzieren”?

Alles über den CH-Kleber und seine Verwendung

Es ist nämlich so, dass gemäss Artikel 45 der VTS (Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge) Motorfahrzeuge und Anhänger, die ins Ausland fahren, ein Landeszeichen, d.h. einen CH-Kleber, gut sichtbar am Heck des Fahrzeuges tragen müssen. Dieses Landeskennzeichen muss auf dem Fahrzeug (Autos und Motorräder) sowie auf Anhängern angebracht sein.

Warum das so ist?

Die Anforderung für den Kleber ergibt sich aus dem Wiener Übereinkommen über den Strassenverkehr von 1968, welches die Schweiz ratifiziert hat. Dieser internationale Vertrag erlaubt es “eine unverwechselbare Staatsangehörigkeit direkt auf das Nummernschild zu integrieren”, was mittlerweile bei den neuen europäischen Nummernschildern der Fall ist. Aus diesem Grund sieht man das Landeskennzeichen auch auf fast keinem ausländischen Fahrzeug mehr.
Gemäss diesem Vertrag erfüllt ein Landeswappen auf dem Nummernschild, also in unserem Fall das Schweizwerkreuz, die Anforderungen eines Landeskennzeichens nicht. Somit bleibt für die Schweiz als einzig gültiges (und damit obligatorisches) Unterscheidungsmerkmal der CH-Kleber.

Soooo gross?

“Gut,” mag sich so mancher denken “dann kleb ich halt so ein kleines, unauffälliges CH an mein schönes Auto”. Pustekuchen: das Gesetz sieht genau eine Grösse für das Landeskennzeichen vor. Nämlich das «grosse» Format:

  • Höhe x Breite der Ellipse: 11.5 x 17.5 cm
  • Höhe x Breite der Buchstaben: 8 x 4 cm
  • Strichbreite: 1 cm

Die Mindestmasse des Aufklebers sind im Anhang 4 der VTS genau beschrieben. Somit ist es mit dem “hübschen” Aufkleber Essig. Dieser hat nach dem Gesetz keine Gültigkeit.

Wo muss er angebracht werden?

Doch nicht nur die Grösse ist vorgeschrieben. Auch wo genau geklebt werden darf ist festgehalten: “Das Landeskennzeichen muss waagrecht zu seiner Hauptachse und gut lesbar am Heck des Fahrzeuges angebracht werden. Es muss sich in einer Höhe zwischen 0.20 m und 1.50 m befinden.” Ausserdem ist zu beachten, dass nur das Landeskennzeichen des Immatrikulationslandes Ihres Fahrzeuges angebracht werden darf. Als ausgewiesener Schweden-Fan bleibt Ihnen da also nur das Anbringen eines Elch-Aufklebers. Das Landeskennzeichen “S” bleibt Ihnen da also verwehrt. Selbst wenn Sie selber Schwede oder Schwedin sind.

Tipp: die magnetische Version

Wer sein Auto nicht dauerhaft mit einem gesetzeskonformen Aufkleber verzieren möchte, hat noch eine magnetische alternative: Vor dem Verlassen des Landes müssen Sie also einfach den magnetischen «Aufkleber», gemäss erforderlichen Normen, am Heck Ihres Fahrzeuges anbringen. In der urlaubsfreien Zeit kann das gute Stück dann getrost den heimischen Kühlschrank zieren. Übrigens: den CH-Kleber, oder die magnetische Version davon, ist in den meisten Einkaufszentren in der Schweiz erhältlich. Also beim Einkauf für die grosse Ferienfahrt dran denken!