Andere Länder, andere Sitten.
Andere Länder, andere Sitten. Koffer auf Auto. Pixabay ©Hans

 

Egal, ob Sie in die Osterferien starten, die Sommerferien im Ausland verbringen wollen oder eine Geschäftsreise in ein anderes Land unternehmen – sofern Sie mit dem Auto unterwegs sind, gelten in vielen Ländern besondere Bestimmungen hinsichtlich der mitführungspflichtigen Fahrzeugausrüstung. Wer hier vor dem Grenzübertritt gut informiert ist, spart Ärger und Bussgelder.

Was Sie bei Autofahrten im Ausland mitführen müssen

Lockere Regeln in der Schweiz: Wer im eigenen Land unterwegs ist, führt in der Regel nur eine Minimalausstattung an Sicherheitsartikeln im PW mit. In der Schweiz reicht ein einfaches Pannendreieck, das jedoch stets griffbereit sein muss. Verbandskasten, Warnwesten oder Feuerlöscher gehören hingegen nicht zur Pflichtausstattung. Deshalb muss jeder Schweizer Urlauber entsprechend aufrüsten, wenn er mit dem Auto eines der Nachbarländer bereisen möchte.

Pannendreieck, Warnweste & Co.

Ganz gleich, wohin Sie auch fahren – im Ausland muss Ihr Auto zunächst einmal immer mit dem Schweizer Nationalitätenkennzeichen (CH-Kleber) versehen sein. Darüber hinaus gibt es aber noch zahlreiche weitere Erfordernisse, die Sie beachten müssen. So ist beispielsweise das Mitführen eines Pannendreiecks EU-weit sowie in Liechtenstein Pflicht. Auch gibt es mittlerweile nur noch wenige EU-Länder, in denen Sie keine Warnweste benötigen. Alle Nachbarländer der Schweiz – mit Ausnahme von Liechtenstein – verlangen das Mitführen dieser Schutzausrüstung. In Italien und Frankreich müssen dabei sogar Westen für alle Fahrzeuginsassen vorhanden sein. Achten Sie vor Fahrtantritt daher unbedingt darauf, entsprechend versorgt zu sein und denken Sie gegebenenfalls auch daran, dass mitreisende Kinder Warnwesten in entsprechenden Grössen benötigen.

Fahren Sie nach Frankreich, sollten Sie grundsätzlich ein Alkoholtest-Set an Bord haben, da dies auch für ausländische Fahrzeuge weiterhin vorgeschrieben ist. Allerdings wird seit einer Neuregelung der entsprechenden Vorschrift am 1. März 2013 das Fehlen eines solchen Testers nicht mehr mit einem Bussgeld geahndet.

Erste Hilfe und Umweltschutz

Sicherheit wird im europäischen Strassenverkehr grossgeschrieben. So müssen Sie ausser in Frankreich stets eine Erste-Hilfe-Ausrüstung mit an Bord haben, um im Ernstfall helfen zu können. Wer in Frankreich unterwegs ist, sollte ferner auch an Ersatzglühlampen denken, denn bei Fahrten ohne intakte Beleuchtungseinrichtungen drohen hier empfindliche Bussgelder. Fahrzeuge mit Xenon-, Neon- oder LED-Scheinwerfern sind hiervon zwar ausgenommen, doch im Falle defekter Brems-, Blink- oder Rückleuchten müssen auch diese Autos umgehend instand gesetzt werden können.

Für Fahrten nach Deutschland gibt es noch eine Besonderheit zu beachten: In mehreren deutschen Städten wie beispielsweise in München, Ulm oder Berlin wurden vor einigen Jahren sogenannte Umweltzonen eingerichtet. Das Befahren dieser, zumeist in der Innenstadt gelegenen Bereiche ist nur schadstoffarmen Fahrzeugen erlaubt, die mit einer entsprechenden Plakette versehen sind. Dies gilt auch für Autos mit ausländischen Kennzeichen, weshalb Sie sich als Schweizer Fahrzeugführer eine solche Umwelt- oder auch Feinstaubplakette beschaffen müssen. Sie erhalten diese bei den deutschen Kraftfahrzeugzulassungsstellen sowie in zahlreichen Autowerkstätten. Auch über das Internet können Umweltplaketten bestellt werden.

Ein Tipp zum Schluss: Für das Mitführen der in den einzelnen Ländern gesetzlich vorgeschriebenen Ausrüstungsgegenstände sind Sie als Fahrer verantwortlich. Daher sollten Sie insbesondere bei der Benutzung eines Mietwagens darauf achten, dass die für Ihr Reiseziel geforderte Ausrüstung vollständig mit an Bord ist. Zum Beispiel hier im Shop von “engelbert strauss” finden Sie alle wichtigen mitführungspflichtigen Ausrüstungen wie Warnwesten, Pannendreiecke oder Verbandskasten.