Recht: Tuner darf Herstellernamen Porsche nennen

Recht: Tuner darf Herstellernamen Porsche nennen

Recht: Tuner darf Herstellernamen Porsche nennen

 

Autotuning gilt nicht mehr per se als prollig. Dass die grossen Hersteller trotzdem die gemeinsame Nennung mit Veredlern scheuen, hat andere Gründe.

Karlsruhe. Autotuner dürfen bei Verkaufs-Annonce ihrer Modelle den Namen des Basisfahrzeug-Herstellers nennen. Das geht aus einem Urteil des Deutschen Bundesgerichtshofs hervor. Geklagt hatte der Sportwagenbauer Porsche, der dem Veredler Techart die Nennung seines Markennamens untersagen wollte.

Dass hier ein Porsche drunter steckt, ist klar zu sehen und darf auch gesagt werden

In dem verhandelten Fall ging es konkret um Verkaufsanzeigen auf Online-Plattformen, wo der Tuner ein von ihm veredeltes Modell als „Techart Porsche“ annoncierte und in der Rubrik des Stuttgarter Herstellers eingestellt. Porsche wehrte sich daraufhin mit Klagen gegen den Tuner sowie einige Gebrauchtwagenhändler.

Hintergrund für die Klagen dürfte auch der aktuell grassierende Konkurrenzkampf auf dem Tuning-Markt sein. Lange Jahre hatten die Hersteller das Feld weitgehend den freien Tunern überlassen, seit einiger Zeit lancieren sie jedoch zunehmend selbst grosse Zubehör- und Individualisierungsprogramme.

Der Bundesgerichtshof stärkt mit seinem Urteil nun die freien Anbieter. Im Interesse des freien Waren- und Dienstleistungsverkehr könne es ihnen nicht grundsätzlich verwehrt werden, den Namen des Fahrzeugherstellers sowie den Modelltyp zu nennen, auf dessen Basis die Umrüstung erfolgt sei. Jedoch müsse in der Anzeige ersichtlich sein, dass es sich nicht um ein ab Werk individualisiertes Fahrzeug handle. (Az.: I ZR 147/13)

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