Mercedes muss den Airscarf Fön abschalten

Mercedes muss den Airscarf Fön abschalten

Mercedes muss den Airscarf Fön abschalten

 

Skurriler Streit um die “Airscarf” genannte Nackenheizung für Cabriofahrer: Ein Gerichtsurteil zwingt Daimler nun, das Heissluftgebläse bei seinen Modelle zu deaktivieren. Ansonsten dürften sie nicht mehr verkauft werden.

Daimler hat im Streit um das Patent auf eine Cabrio-Nackenheizung eine Schlappe vor Gericht erlitten. Der deutsche Bundesgerichtshof untersagte dem Autohersteller in Deutschland, weiterhin Autos mit der Ausstattung „Airscarf“ zu verkaufen. Die Richter gaben damit der Klage eines Patentverwerters Recht. Zur Überraschung Daimlers – zuvor hatten noch zwei Instanzen im Sinne des Konzerns geurteilt.

Airscarf ist auch im frisch gelifteten Mercedes SLC zu haben

Bei „Airscarf“ („Luft-Schal“) handelt es sich um ein in die Kopflehne des Fahrer- und Beifahrersitzes integriertes Heissluftgebläse, das vor allem bei Cabrio-Fahrten für angenehme Temperaturen sorgen soll. Ausser bei den Roadstern SL, SLK/SLC und AMG GT, ist es in den offenen Varianten von C-, E- und S-Klasse sowie im S-Klasse Coupé als Sonderausstattung erhältlich.

Wie Daimler auf Nachfrage betont, betrifft das Verkaufsverbot nicht die kompletten Fahrzeuge, sondern nur das Airscarf-Gebläse. Wird diese Technik vor der Auslieferung an den Kunden deaktiviert, darf das Fahrzeug demnach weiterhin verkauft werden. Betroffen sind zudem ausschliesslich Autos, die sich noch im Besitz der Daimler AG befinden. Bereits komplett bezahlte und an den Kunden übergebene Fahrzeuge dürften über ein funktionierendes Airscarf-System verfügen, eine Rückrufaktion ist nicht notwendig.

Die Schweiz ist davon nicht betroffen.

Das Patentproblem betrifft nur den deutschen Markt. Wie viele Fahrzeuge betroffen sind, kann der Autohersteller noch nicht beziffern, aber längst nicht alle dieser Fahrzeuge sind mit Airscarf ausgerüstet.