Seit dem 1. September 2017 gelten die neuen Abgasnormen Euro 6c beziehungsweise Euro 6d-TEMP für PW. Die neuen Verordnungen weisen zwar die gleichen Emissionsgrenzwerte für die Prüfstandmessung wie die seit September 2014 gültige Euro-6-Abgasnorm auf, allerdings müssen die Fahrzeuge künftig ihr Emissionsverhalten unter schärferen Testbedingungen beweisen.
So verlangt die nunmehr gültige Abgasnorm Euro 6c eine Messung auf dem Prüfstand nach dem WLTP-Verfahren. Diese Methode soll weniger praxisfern als die bisherige NEFZ-Messung sein. Darüber hinaus sieht die parallel gültige Abgasnorm Euro 6d-TEMP eine zusätzliche Messung im RDE-Verfahren vor. Bei dieser „Real Drive Emission“-Messung wird ausserdem geprüft, wie das reale Abgas-Emissionsverhalten von Fahrzeugen im praktischen Fahrbetrieb ist. Dabei dürfen die Stickoxid-Emissionen den Prüfstandgrenzwert um den Faktor 2,1 übersteigen. So liegt für PW mit Benzinmotor der NOx-Grenzwert für die Prüfstandmessung bei 60 mg pro Kilometer, der RDE-Grenzwert hingegen bei 126 mg. Für Dieselfahrzeuge gelten die NOx-Grenzwerte 80 beziehungsweise 168 mg.
Die Stickoxid-Emissionen dürfen den Prüfstandgrenzwert um den Faktor 2,1 übersteigen.
Ab dem 1. September 2017 ist die Abgasnorm Euro 6c für den Einführungszeitpunkt neuer Fahrzeugtypen bindend. Ein Jahr später müssen alle Neufahrzeuge diese Norm erfüllen. Euro 6d-TEMP und damit das RDE-Verfahren ist ebenfalls für die Genehmigung neuer Fahrzeugtypen ab dem 1. September 2017 bindend. Ab dem 1. September 2019 müssen dann alle neu zugelassenen Autos die NOx-Grenzwerte von 126 beziehungsweise 168 mg pro Kilometer im RDE-Verfahren erfüllen. Ein Fahrzeug, das bereits die Grenzwerte der Abgasnorm Euro 6d-TEMP erfüllt, bietet Autofahrern auch auf längere Sicht die grösste Sicherheit, nicht von drohenden Fahrverboten betroffen zu sein.