Recht: Verhalten an einer Kreuzung mit Grünpfeil
Grünpfeil an roter Ampel: Bevor man hier bei Rot fährt, muss man erst anhalten

 

Das Überfahren einer roten Ampel ist überall einer der schwersten Verkehrssünden. In einem Fall ist es jedoch erlaubt – allerdings nur, wenn man vorher anhält.

An einer deutschen Ampel mit einem Grünpfeil neben dem Rotlicht darf man rechts abbiegen, auch, wenn die Lichter auf Rot stehen. Wichtig: Um eine Gefährdung oder Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschliessen, sind Autofahrer verpflichtet, an der Haltelinie zu stoppen, bevor sie in die Kreuzung einfahren.

Grünpfeil: bevor man bei Rot fährt, muss man erst anhalten

Wer das nicht tut, muss mit einem Bussgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen, warnt die DAS-Rechtschutzversicherung. Werden durch das Rechtsabbiegen andere Verkehrsteilnehmer, also Fussgänger, Radfahrer oder Autofahrer, behindert, erhöht sich das Bussgeld auf 100 Euro. Bei einem Unfall kann es sogar bis zu 180 Euro betragen.

Seit 1994 ist der Grünpfeil Bestandteil der deutschen Strassenverkehrsordnung (StVO), in der ehemaligen DDR gab es das Verkehrszeichen schon länger. Durch das Zusatzschild rechts neben dem roten Licht der Ampel, auf dem ein grüner, nach rechts gerichteter Pfeil auf schwarzem Grund zu sehen ist, soll die Wartezeit für Rechtsabbieger in bestimmten Verkehrssituationen verkürzt werden. Eine Verpflichtung, den Grünpfeil zu nutzen gibt es nicht. Wer sich unsicher ist, bleibt lieber stehen und nimmt im Zweifel lieber das Hupkonzert des Hintermanns in Kauf.