ACHTUNG FERIENZEIT: WARNWESTE NICHT VERGESSEN!
Warnweste Regelung Gesetz

 

Die Warnweste gehört in einigen Ländern Europas zur obligatorischen Ausrüstung für Autos und Motorräder – ab dem 1. Juli 2014 auch in Deutschland. Welches sind die geltenden Verhaltensregeln in diesen Ländern? Pünktlich zu den Sommerferien klären wir diese Frage, damit Sie bei einer Kontrolle im Ausland nicht im Regen stehen.

Verhaltensregeln

Die schönste Warnweste nützt nichts, wenn sie im Handschuhfach – oder schlimmer noch im Kofferraum – liegt. Die Vorschriften besagen, dass der Lenker eines Privatfahrzeuges die Warnweste zu tragen hat sobald das Fahrzeug wegen Panne oder Unfall auf der Autobahn oder Ausserorts, in der Nacht oder bei schlechter Sicht verlassen wird.

Anzahl Warnwesten

In manchen Ländern wie Luxemburg oder Italien müssen alle Insassen des Fahrzeuges, die sich ausserhalb des Fahrzeuges befinden, und nach einem Unfall oder bei einer Panne dürften das wohl alle sein, eine Warnweste tragen.

Neue Regelung in Deutschland

Ab dem 1. Juli 2014 gilt auch bei unseren nördlichen Nachbarn die Warnwesten-Pflicht. Vor dem Reiseantritt muss sich der Schweizer PW-Lenker also nun mit einer Warnweste ausrüsten. Aber nicht mit irgend einer Weste: Sie muss zwingend der europäischen Norm EN 471 entsprechen. Dies gilt übrigens auch für alle anderen Länder mit einer Warnwestenplicht. Allerdings ist in Deutschland, im Gegensatz zu Italien oder Luxemburg, nur eine Warnweste pro Fahrzeug obligatorisch. Das Nichteinhalten dieser Vorschrift wird selbstverständlich mit einer Busse bestraft. Ausserdem bemerkenswert ist, dass Motorradfahrer und Lenker von Wohnmobilen von dieser Pflicht nicht betroffen sind.

Tipp für Autofahrende

Der beste Tipp für Lenker und Insassen eines Pannenfahrzeuges ist es sicherlich, auszusteigen und hinter der Leitplanke in Sicherheit zu gehen. Sind Warnwesten vorhanden, macht es auch ohne Obligatorium Sinn, diese zu tragen. Auf keinen Fall sollte man im Auto sitzen bleiben – auch wenn das auf dem Pannenstreifen steht. Nicht selten wurden aus Pannen- plötzliche Unfallopfer.

Für Motorradfahrer

Die Pflicht, eine Warnweste mitzuführen, variiert auch bei den Motorradfahrern. In der Regel muss diese Ausrüstung in den gleichen Situationen wie bei Autos getragen werden. D.h. von allen Personen auf der Fahrbahn: Ausserorts, in der Nacht oder bei schlechter Sicht.
In der Schweiz ist es weiterhin nicht obligatorisch, eine Warnweste zu besitzen. Wenn Sie jedoch auch im nahen Ausland unterwegs sind, lohnt sich die Anschaffung auf alle Fälle. Liegen die Westen erst einmal griffbereit im Auto, ist man nicht nur für die Eventualität einer Panne oder eines Unfalls, sondern auch auf eine Kontrolle der Exekutive im besuchten Land bestens vorbereitet.

Informationen, welche Länder eine Warnwestenpflicht haben – oder auch sonstige Bestimmungen Ihres Urlaubslandes – erteilt der TCS auf seiner Website oder auch gerne auf Anfrage. www.tcs.ch